Windkraft – Ergebnisse?


Keine Klarheit durch Beschluss des Rates!

Viele Zuschauer waren bei der letzten Sitzung des Stadtrats, um sich über die zukünftige Position zu Windrädern in der Stadt zu informieren. MfN hatte Einspruch gegen die Beschlüsse des Bauausschusses eingelegt und suggeriert, mit einem neuen Beschluss ließen sich neue Windkraftanlagen im Stadtgebiet komplett verhindern.
Was aber ist wirklich geschehen und wie gestalten sich manche Fragestellungen?

MfN-Einspruch zu Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Stadtgebiet Nideggen abgelehnt!

  • Der Rat der Stadt Nideggen hat beschlossen, dem Einspruch von MfN nicht statt zu geben.
    Anders als von MfN suggeriert besteht in Nideggen nach wie vor keine Sicherheit, einen x-beliebigen Bauantrag auf ein Windrad ablehnen zu können. Entgegen der Erlasslage hat Nideggen bis heute keine komplette Potentialflächenanalyse durchgeführt. Damit besteht keine Sicherheit und für jede erdenkliche Fläche kann ein Bauantrag auf ein Windrad gestellt werden.
  • Auf unsere Initiative hin wurde der Beschluss des Bau-, Planungs-, Denkmal- und Umweltausschusses vom 23.05.2017 dahingehend geändert, dass bei den Erörterungsgesprächen mit der Bezirksregierung (mündliche landesplanerische „Vorabanfrage“) eine um 1.500-Abstandsfläche ergänzte Planung ebenfalls diskutiert wird. Entsprechend werden Angebote für ein Artenschutzgutachten bezüglich der daraus resultierenden Potentialflächen eingeholt.
  • Weiter werden die Ergebnisse der Stadtteilgespräche zur Überarbeitung des Flächennutzungsplans aufgearbeitet und in die Beratungen einbezogen.
    Dieser Punkt ist konstruktiv und konnte wegen der Zusicherung des Bürgermeisters, hier keine wesentliche Verzögerung im Vorgehen zu verursachen, bestens mitgetragen werden. Konkret werden dann die möglichen Abstandsflächen von 600, 800 und 1.500 Metern auf die Außenränder der zukünftig möglichen und nicht die momentan bestehenden Wohngebiete projiziert.

Das heißt im Klartext:

  • Einstufung einzelner Gebäude und sogar von Mischgebieten nicht erfasst
    Gleich welche Abstandsfläche später einmal zum Zuge kommt, darf diese nach wie vor nicht auf jedes einzelne Gebäude angewendet werden. Selbst die Koalitionsvereinbarung schließt dies aus und bezieht sich nur auf reine Wohngebiete.
  • Potentialflächen in Nideggen werden erst noch festgelegt
    Die Fläche bei Wollersheim bleibt bestehen, selbst wenn sich eine 1.500 Meter-Regelung durchsetzen lässt. Sie wird dann nur geringer ausfallen.
    Der Gürtel zwischen Nideggen und Berg könnte komplett wegfallen, wenn sich eine Regelung mit 1.500 Metern durchsetzen lässt. Auch die „wackeligen Gründe“ in Richtung Denkmalschutz o.ä. können noch angeführt werden. Ob sich dies allerdings realisieren lässt, ist fraglich.

Wir drängen nach wie vor auf intelligente Lösungen für die Bürger, unter Berücksichtigung diverser Faktoren die Abstände zur Wohnbebauung so groß wie möglich zu halten. In der Diskussion mit der Bezirksregierung dürften Zugeständnisse auf der einen Seite Akzeptanz gegenüber Forderungen auf der anderen Seite auslösen. Denn das Ob, Wann und Wie der Koalitionsvereinbarung steht bisher noch in den Sternen.

Zu den Entwicklungen auf Kreuzauer Gemeindegebiet ist folgendes festzuhalten:

Windkraftanlagen “Steinkaul“ (bei Thum)

  • Die Klage wurde seitens der Stadt Nideggen zurückgenommen. Damit werden die beiden Windräder fertiggestellt. Nideggen-Thuir und Kreuzau-Thum sind deutlich weniger als 1.500 Meter entfernt (siehe Karte).

Windkraftanlagen “Lausbusch“ (von Boich nach Thum)

  • Beschluss des Gemeinderats in Kreuzau
    Kreuzau hat den Weg für die Realisierung der Windräder bereitet und die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
  • Klage der Stadt Nideggen
    Die Verzögerungen um die Festsetzung der Konzentrationsflächen in Nideggen wirken sich garantiert negativ auf das Klageverfahren gegen Kreuzau aus. Denn hätten wir im Rahmen unserer Beschlüsse den Gürtel zwischen Nideggen und Berg u.a. mit den jetzt vorgetragenen Klagegründen, vor allem aber wegen unserer Forderung nach ausreichend Abstandsflächen zur Wohnbebauung ausgeschlossen, wäre die Position der Stadt sehr deutlich gewesen. Damit stehen wir in diesem Punkt einmal wieder im absoluten Gegensatz zur Interpretation von MfN. Nicht Verzögerung sondern Agieren sind die Erfolgsfaktoren!
    Wir bleiben dabei, dass die vorgetragenen Gründe auf schon sehr sandigem Boden stehen. Und Kreuzau plant nach momentaner Gesetzgebung, was Argumente wie die 1.500 Meter-Abstandsfläche ins Leere laufen lässt.
    Die bisher aufgebrachten gut 100.000 EUR an Kosten für das gesamte Drum und Dran um den Rechtsstreit wären besser in eine schnelle Planung in Nideggen investiert worden.

2 Antworten zu “Windkraft – Ergebnisse?”

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