Windräder „Steinkaul“: Don Quijote´s Erfolg bisher


Sachstand
Die Klage der Stadt Nideggen gegen die Windräder „Steinkaul“ (aus Nideggen kommend an der L 33 rechts hinter Thum) hat bisher wie vorauszusehen keinen Erfolg, eine Entscheidung steht nach wie vor aus. Der Versuch, wenigstens den Weiterbau der Anlagen bis zu einer Entscheidung zu stoppen, scheiterte ebenfalls. Hierzu hat das Verwaltungsgericht am 9. Mai entschieden, dass der Antrag der Stadt auf „aufschiebende Wirkung“ gegen die Baugenehmigung aus Dezember 2016 keinen Erfolg hat. Er sei zwar zulässig, aber nicht begründet. Die Beigeladene (der Bauträger) hat für das Gericht nachvollziehbar begründet, dass die eventuell entstehenden wirtschaftlichen Nachteile bei einem „Baustopp“ enorm sind. Das Gericht hält fest  >>Allein die optische Wahrnehmbarkeit der später zu montierenden Anlagetürme auch vom Gemeindegebiet der Antragstellerin (Anmerkung: Stadt Nideggen) aus führt nicht zu einem Überwiegen der Interessen an einem Baustopp.<< Wenn es sich hier auch noch nicht um das angestrebte Urteil handelt, ist die Tendenz wie von uns schon immer bewertet eindeutig.
–> Entsprechend wird fleißig weitergebaut.

Aktuelle Bilder von der Baustelle:
oben: eingeschaltes Fundament
links: schon aufgestellter Kran zur Errichtung des Windrads
unten: fertiges Fundament

Die Mär von „keinen separaten Kosten“ im Verfahren
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. So eine alte, aber immer noch aktuelle Weisheit. Denn eine Formulierung wie >>Der Antrag auf Hängebeschluss/Zwischenver-fügung stellt keinen selbständigen Antrag im Gerichtsverfahren dar, sondern ist vielmehr ein „Zusatz“ zum einstweiligen Verfahren nach §§ 80 Buchst. a i.V.m. 80 Abs. 5 VwGO. Dementsprechend entstehen durch den Hängebeschluss/die Zwischenverfügung auch keine separaten Kosten.<< heißt nichts anderes als die Verrechnung der Kosten im Hauptverfahren zu Lasten der unterliegenden Partei. Deutlich sagt dies auch das Verwaltungsgericht. Denn hier lautet der Passus zu den Kosten >>Die Kostenentscheidung bleibt, da es sich vorliegend um ein unselbstständiges Zwischenverfahren handelt, der abschließenden Sachentscheidung vorbehalten.<<
–> Die Kosten steigen also weiter

Ausgang und Aussicht auf die Planung „Lausbusch“
Wer immer noch an einen Erfolg für den später Rückbau zu nennenden Fall glaubt, möge sich bitte melden und die entscheidenden Gründe vortragen. U.E. nutzt da selbst den ganz Hoffnungsvollen der Regierungswechsel in Düsseldorf nichts.
Bleibt zu hoffen, dass der Stadtrat bei der Fragestellung der jetzt anstehenden Einwände gegen das Gebiet „Lausbusch“ etwas sensibler mit den Steuergeldern der Nideggener Bürger umgeht.
–> Kritik und berechtigte Einwände sollen vorgetragen, unreflektiertes Klagen dagegen verhindert werden.


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