Unsere Windkraft-Forderung wird erfüllt


Endlich werden Bürger in den Vordergrund gestellt
Etwas ungewiss ist die konkrete Umsetzung der zukünftigen Landesregierung in punkto Windenergie noch. Liest man jedoch die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag, sollen grundsätzlich 1.500 Meter Abstand von reinen und allgemeinen Wohngebieten zukünftig die neue Messlatte darstellen.
Damit wird unserer Forderung Rechnung getragen, vor allen anderen mit zu diskutierenden Gründen (Landschaftsbild, Denkmalschutz etc.) insbesondere die Einwohner so gut wie möglich vor Belästigungen durch Windräder zu schützen. Ob hierfür auch schon ein etwas geringerer Abstand ausgereicht hätte, sei dahingestellt. Denn mehr Abstand ist immer ok, zu wenig lässt sich später nicht mehr korrigieren (siehe unten und in der Übersicht Stadtteil Schmidt).

Konsequenzen für Nideggen
Ohne Berücksichtigung von späteren genauen Konkretisierungen (was gilt für Mischgebiete, Außenbereiche o.ä. Konstellationen?) lässt die Vorgabe nach unserer Recherche nur noch eine Fläche für Windräder zu. Diese befindet sich recht genau auf halbem Weg zwischen Nideggen-Berg und Heimbach-Vlatten in der eigentlich größer ausgewiesenen Fläche „F“ der bisherigen Planung. Die Fläche „A“ dürfte ganz wegen ihrer Nähe zu Nideggen einerseits und zu Berg andererseits wegfallen. Weiter dürfte die Fläche „G“ auf Grund der Unterschreitung des Abstandes zu Wollersheim entfallen.
Auf der Karte haben wir die begründenden (also ausschließenden) Abstandsflächen einmal grob eingezeichnet.
Interessant, dass die bestehende Konzentrationsfläche für Windenergie in Schmidt unter der 1.500-Meter-Vorgabe bei neuer Planung komplett wegfallen würde. Die ebenfalls nach altem bzw. bestehenden Recht errichteten Windräder auf Gebiet der Gemeinde Kreuzau, gegen die die Stadt Nideggen z.Z. klagt, erfüllen dagegen auch den jetzt neu geforderten 1.500-Meter-Abstand zu Muldenau (Planung „Steinkaul“). Wie Thuir auf Grund seiner speziellen Situation (kein reines Wohngebiet) zu bewerten wäre, lässt sich im Moment nicht beurteilen.

Klagen einstellen
Mit der über den Koalitionsvertrag gewonnenen Sicherheit für unsere Bürger machen weitere Klagen keinen Sinn mehr. Denn sowohl die ohnehin nicht gerade erfolgsversprechende Auseinandersetzung um die beiden Windräder „Steinkaul“ (hier wird auf jeden Fall nach „altem Recht“ entschieden) als auch die momentane Planung „Lausbusch“ (z.Z. erneute Offenlage) sollten sich jetzt ohne Klagen regeln. Die Gemeinde Kreuzau ist nun nämlich gut beraten, auch ohne Klagen der Stadt Nideggen die Bedarfe ihrer eigenen Bürger bei der noch offenen Planung „Lausbusch“ mehr in den Vordergrund zu stellen.

Auszug aus dem „Koalitionsvertrag NRW 2017 – 2022“ von CDU und FDP:
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Windenergie

Der massive Ausbau der Windenergie stößt in weiten Teilen des Landes auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung. Wir wollen die Akzeptanz für die Nutzung der Windenergieanlagen erhalten. Dazu werden wir unter Berücksichtigung von Rechtssicherheit und Vertrauensschutz folgende Änderungen vornehmen:

  • Wir gehen davon aus, dass bei Neuanlagen eine Abstandsregelung von 1.500 Meter zu reinen und allgemeinen Wohngebieten rechtssicher umsetzbar ist. Wir wollen den rechtlichen Rahmen voll ausschöpfen.
  • Wir stärken die kommunale Entscheidungskompetenz.
  • Die Verpflichtung im Landesentwicklungsplan zur Ausweisung von Windvorrangzonen wird ebenso wie die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben.
  • Die bedarfsgerechte Befeuerung von Neuanlagen und mit Übergangsfrist auch für Altanlagen soll für Windenergieanlagenbetreiber verpflichtend werden.
  • Um die Zahl neuer Anlagen zu beschränken und die Zahl von Altanlagen abzubauen, wollen wir an durch Windkraft geprägten Standorten Repowering ermöglichen.
  • Auf Bundesebene verfolgen wir konsequent die Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von Windenergieanlagen. Der Bestands- und Eigentumsschutz bindet uns für bestehende Altanlagen auch nach Ablauf der Typengenehmigung und umfasst auch die bis heute in der Ausschreibungsförderung nach EEG bezuschlagten Anlagen.
  • Der Windenergieerlass wird im vorgenannten Sinne überarbeitet, um den angemessenen Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sicherzustellen.

Die Windpotenzialstudien NRW werden wir zu immissionsschutz-, erdbebensicherheits- und naturschutzbezogenen Planungsgrundlagen für Windstandorte in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln und diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen, um insbesondere für Bürgerenergieprojekte die Umstellung der EEG-Förderung auf Ausschreibungsverfahren zu erleichtern.
<<< (auf Seiten 41 und 42 des Koalitionsvertrags)


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