Die Vorgeschichte
„Unredlich“ war noch eine der harmlosesten Bezeichnungen als Bewertung für das Verhalten eines Bauwilligen. Selbst „Etikettenschwindel“, wie auf den Internetseiten der MfN bezeichnet, könnte als nahezu neutrale Bewertung im Gegensatz zu den vorgetragenen Argumenten und Begriffen bezeichnen. Dabei handelte es sich eigentlich um einen ganz normalen Vorgang im Baurecht. Denn was war passiert? Auf dem Gelände des ehemaligen Heilpädagogischen Heims (Burg Gödersheim) bei Wollersheim möchte ein Landwirt nach diversen schon positiv beschiedenen Anfragen zukünftig seiner Arbeit nachkommen und hatte die entsprechenden Anträge eingereicht. Eine Anfrage der Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde aus dem Dezember hatte die Verwaltung fristgerecht (muss innerhalb von zwei Monaten erfolgen) im Januar zwar mit einschränkenden Argumenten, aber dennoch positiv beantwortet.
MfN beantragte eine Sondersitzung mit verkürzter Ladungsfrist, um feststellen zu lassen, dass
- die Feststellung, dass das Einvernehmen der Stadt ohne Beteiligung des zuständigen Ausschuss erfolgt sei.
- die von der Stadt unterstellte Bindungswirkung wegen der seit 2008 bestehenden positiven Beschiede nicht zutrifft, da zwischen Bauvoranfragen und Bauantrag erhebliche Unterschiede bestehen.
- eine das Bauen begründende Privilegierung nicht vorliege, da es sich nicht um einen geplanten landwirtschaftlichen Betrieb handele.
Unser Antrag
Wir beantragten, den Tagesordnungspunkt abzusetzen, da alleine schon wegen der verstrichenen Frist jegliche Diskussion überflüssig sei. Der Kreis Düren muss nicht hinterfragen, wie die ihm mitgeteilte Entscheidung zustande gekommen ist. Auch haben andere Stellen ihre Expertisen abgegeben, die schon qua Amt als kompetent in der Bewertung angesehen werden.
Auch die Hinweise eines zukünftigen Nachbarn, die Einstufung als privilegierter Betrieb sei nur auf Duz-Freundschaften zwischen dem Antragsteller und Mitarbeitern in der Landwirtschaftskammer zurückzuführen, selbst der Präsident der Kammer habe ihm zugesichert, keine nicht privilegierten Betriebe zulassen zu wollen, hilft da wenig. Denn dann kann die Landwirtschaftskammer neu prüfen und ggf. ihren Bescheid zurückziehen, nicht aber die Stadt Nideggen ist hier am Zug.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist vor allem, dass der Kreis ohnehin nicht an die Bewertung der Stadt gebunden ist, sich hier nur an gesetzliche Vorgaben hält und grundsätzlich orientiert.
Die Wende
Die Diskussion wurde dann dennoch gestartet und es wurde heftig gestritten, bis seitens der Bürgermeisterin aus einem Schreiben der Kreisverwaltung vorgelesen wurde. In dem Schreiben wurden all unsere Argumente aufgeführt und eindeutig darauf hingewiesen, dass man vorhabe, den Antrag kurzfristig positiv zu bescheiden.
Süffisant konterte Margit Göckemeyer auch auf die Argumentation für die Dringlichkeit der Ausschusssitzung von MfN, die Verwaltung habe entgegen des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung zwei Tage nach der Sitzung immer noch nicht den Kreis informiert. Rechtswirksam werden Beschlüsse nämlich erst drei Tage nach Beschluss, sofern keine Widersprüche eingereicht wurden. Und mit Eintreten der Rechtskraft hatte die Stadt geschrieben, weshalb der Kreis auch schon hatte antworten können. Weiter führte die Bürgermeisterin Herrn Fritsch gegenüber aus, dass sie nach Zuständigkeitsordnung auch für die Bearbeitung der Anfrage aus dem Kreis vorgesehen sei. Wenn das Herrn Fritsch oder jemandem anderen nicht passe, möge man das im Stadtrat über eine Änderung der Zuständigkeitsordnung beschließen.
Die Entscheidung und offene Fragen
Nachdem der Kreis in seinem Schreiben quasi unsere Argumentation übernommen hatte, beantragte Herr Frisch eine Sitzungsunterbrechung, um sich mit seinen im Zuschauerraum sitzenden Mitgliedern abzustimmen.
Überraschung, Überraschung! Herr Fritsch zog den Antrag zurück! Fast eine Stunde war zu diesem Zeitpunkt verstrichen, eigentlich nur für diesen Tagesordnungspunkt. Wäre der Ausschuss unserem Antrag auf Absetzen von der Tagesordnung gefolgt, wäre nicht nur Zeit eingespart worden, denn erstens war der Ausschuss nachher nicht „schlauer“ als vorher und zweitens wären viele unfreundliche Unterstellungen und heftige Debatten den Beteiligten und Zuhörern erspart geblieben.
Was bleibt ist die Frage, warum MfN den Antrag dann wirklich zurückgezogen hat. An den vorgetragenen „Fakten“ hatte sich nun einmal mit Ausnahme der Formalie Zuständigkeit nichts geändert. Bei soviel Aufwand – eine Sondersitzung kostet die Stadt richtig viel Geld – hätte MfN sich den bezogenen Standpunkt wenigstens dokumentieren lassen sollen.
Wegen der fehlenden Gradlinigkeit bleibt die Frage nach dem „Etikettenschwindel im Landschaftsschutzgebiet“ nun zunächst unbeantwortet.