Grundlegendes zur Haushaltssituation der Stadt Nideggen mit Gedanken zu einer soliden und dauerhaften Konsolidierung
Die Haushaltslage der Stadt Nideggen ist seit über 20 Jahren sehr angespannt. Der Haushalt wird geprägt durch Einnahmen (i.d.R. Steuern) und Ausgaben, von denen der Löwenanteil zweckgebunden und größtenteils im gesetzlichen Rahmen vorgeschrieben sind. Hierzu gehören u.a. die Kreis- und Jugendamtsumlage, die der Kreis Düren zum Jahreswechsel um 0,5 auf über 12 Mio. € angehoben hat und somit nicht unerheblich zum Haushaltsdefizit beiträgt. Der kleine restliche Anteil der Ausgaben dient z.B. für den Erhalt und die Instandsetzung der Straßen, Kanalisation oder Schulen. Somit sind im Bereich der Ausgaben kaum Kürzungen möglich, es sei denn man will weiterhin auf Verschleiß setzen. Wie also jetzt mit der für die Stadt nicht freiwilligen Situation umgehen und nach Möglichkeiten für einen ausgeglichen Haushalt suchen, denn Dank der Erhöhung der Kreisumlage existiert im Haushalt 2025 ein zusätzliches Defizit von rd. T€ 500.
Da wäre zum einen die legitime buchhalterische Möglichkeit im Rahmen eines Verlustvortrages dieses Defizit für den Moment aufzufangen. Allerdings wäre der Verlustvortrag in den nächsten Jahren abzubauen. Da die Ausgaben mehr oder weniger fixer Bestandteil des Haushalts sind und in den nächsten Jahren aufgrund Inflation und höheren Lohnabschlüssen erheblich steigen können, bliebe nur eine drastige, sprunghafte Erhöhung der Einnahmen, also Steuern. Der zweite Lösungsansatz wäre es drauf ankommen zu lassen und ins Haushaltssicherungskonzept zu rutschen und dann u.U. in den nächsten Jahren einen s.g. „Sparkommissar“ zur Seite gestellt bekommen, der der Stadt weiteres Geld kostet. Keine rosigen Aussichten……
Die dritte Möglichkeit wäre die Einnahmen der Stadt adäquat und sozial-verträglich am Haushaltsdefizit anzupassen. Zu den Einnahmemöglichkeiten gehören die Gewerbesteuer, Grundsteuer A, B und C sowie die anteilige Einkommenssteuer der in Nideggen gemeldeten Personen.
Bezogen auf die Gewerbesteuer, die nur einen geringen Anteil der Einnahmen ausmacht und aktuell nicht zu erhöhen ist, kann nur festgehalten werden, dass das Gewerbegebiet „Gut Kirschbaum“ endlich umgesetzt werden muss und ab 2026 sich schnellstmöglich kleinere Gewerbe- und Handwerksbetriebe dort niederlassen. Denn große Filialbetriebe (REWE, Lidl, Aldi, Tacco etc.) bringen der Stadt kaum Einnahmen, nur den Einwohnern verbesserte Einkaufsmöglichkeiten.
Die Grundsteuer A (Landwirtschaft) ist ebenso nur eine niedrigere Einnahmequelle, deren Anpassung, sukzessive sowieso erfolgt.
Somit wäre dann da die Grundsteuer B, dem großen Diskussionpunkt der letzten Jahre, insbesondere da in den Jahren 2023-2024 eine neue Berechnung der Grundstückswerte erfolgte. Vom Land NRW wurde für die Stadt Nideggen ein Hebesatz von 991% als einkommensneutral vorgeschlagen. (d.h. auf Grund der vom Finanzamt neu berechneten Einheitswert-Messbeträgen eines jeden Grundstücks, darf für die Kommune die Summe der Einnahmen aus der Grundsteuer nicht höher sein wie vor der Neuberechnung)
Diesen Hebesatz zu übernehmen bedeutet somit für die Stadt allerdings keine verbesserten Einnahmen für 2025, sodass ab 2026 oder 2027 der Hebesatz deutlich mehr angehoben werden müßte. Jeder Bürger würde diese Sprünge in der Grundsteuer B dann schmerzlich spüren, denn für die Jahre 2026 – 2028 würden Hebesätze von mindestens 1200%, 1330% bis 1430% voraussichtlich angesetzt werden müssen.
Um das aktuelle Haushaltsdefizit der Stadt von rd. 3 Mio. € aufzufangen wäre allerdings jetzt schon ein Hebesatz von ca.1.334% (so auch von der Verwaltung ursprünglich kalkuliert) nötig gewesen. Zwar wäre das jetzt schon eine respektable Steigerung gewesen, aber ein noch sprunghafterer Anstieg in den Folgejahren würde so vermieden werden. Somit dürften dann auch zukünftig moderate Anpassungen ausreichen. Eine regelmäßige kleinere Anpassung des Hebesatzes ist etwas, womit jeder private Haushalt kalkulieren kann. Große Kostensprünge sorgen nur dafür, dass das Haushaltsbuget der Bürger zu sehr angespannt ist.
Die Grundsteuer C (für unbebaute Grundstücke) kann aufgrund der allgemeinen Gesetzeslage von Kommunen eingeführt werden. Hierdurch würde zunächst Geld zusätzlich in die Stadtkasse fließen und dazu beitragen die Haushaltslücken 2025-2026 teilweise zu schließen bzw. den kalkulierten Hebesatz der Grundsteuer B zu senken. Eigentliches Ziel der Einführung der Grundsteuer C wäre aber, die Grundstückseigner dazu zu bewegen, Grundstücke zu verkaufen und somit Bauwilligen zur Verfügung zu stellen. Werden diese Baulücken geschlossen, so erfolgt der Bau nach „alten Auflagen“ und kann dadurch kostengünstiger erfolgen. Ebenso fallen die Baunebenkosten und z.B. späteren Abwassergebühren aufgrund der Umlage auf alle Anwohner in der Straße niedriger aus. Also eine Win-win-Situation für alle. Hierzu sollte man wissen, dass z.Z. über 700 s.g. „Baulücken“ vorhanden sind, also unbebaute Baugrundstücke innerhalb der vorhandenen Bebauung. Auch mit Blick auf unser Stadtbild und der ökologischen Struktur unserer Stadt wäre es sinnvoll, wenn in den nächsten Jahren hier bis zu 50% dieser Grundstücke bebaut würden.
Von den neuen „Bürgern“ erhält die Stadt neben der dann in B gewandelten Grundsteuer auch eine anteilige Einkommensteuer, was einer Stabilität der Einnahmen zu Gute kommen würde. Dies wäre auch im Hinblick auf eine „Wachstumsinitiative“ der Stadt Nideggen sinnvoller, als immer wieder ein neues Wohngebiet in Angriff zu nehmen. Die Initiierung eines neuen Wohngebietes kostet der Stadt u.a. wegen der notwendigen Infrastruktur mindestens einen 7stelligen Betrag, der so eingespart werden kann. Für die Umwelt würde es nur eine weitere, zusätzliche Verdichtung und Erwärmung, für den Bürger eine Veränderung des Stadtbildes und für den Bauherrn höhere Bau- und Baunebenkosten etc. bedeuten.
Der Haushalt der Stadt Nideggen für 2025 ist noch immer nicht verabschiedet, die Höhe des Hebesatzes der Grundsteuer B bereits aber auf 991% festgelegt.
Wie kam es zu dieser Situation und welche Meinung vertreten wir als UNABHÄNGIGE
Vorgesehen für die Erstellung des Haushaltes war ein die Einkommensneutralität wahrender Grundsteuersatz der Grundsteuer B und die Einführung der Grundsteuer C. Konkret sah unser Vorschlag vor die Grundsteuer B für das Jahr 2025 auf 1.218% festzulegen. Das war der von der Verwaltung ermittelte aufkommensneutrale Hebesatz. So hätten die zwischenzeitliche notwendige Kreditaufnahme und die damit verbundenen Zinszahlungen infolge der im 1. Quartal nicht eingezogenen Grundsteuer B verhindert. Dieser Haushalt wäre relativ ausgeglichen gewesen. Der dann von der Stadtverwaltung zur Abstimmung vorgelegte Haushalt beinhaltete einen Hebesatz der Grundsteuer B von 1.334% und die Einführung der Grundsteuer C.
Die Mehrheit des Stadtrates ist diesem Vorschlag aber leider nicht gefolgt.
Unserer Meinung nach ist auch die Einführung der Grundsteuer C sinnvoll und gerecht, da die betroffenen Grundstücke in der Infrastruktur (Straßen, Wasserleitungen, Kanal usw.) schon berücksichtigt sind, d.h. die vorgesehenen Gebühren für direkt bebaubare Grundstücke bezahlen indirekt die Bürger mit den bebauten Grundstücken jetzt schon mit. Weiterhin würde die Bebauung dieser freien Grundstücke die Ausweisung immer neuer Baugebiete, die die Stadt viel Geld kosten, reduzieren. Außerdem sind die allgemeinen Wertsteigerungen dieser noch unbebauten Baugrundstücke mit Sicherheit höher als die nach unserer Meinung angemessene etwas höhere Grundsteuer. Ein weiterer positiver Effekt ist, im Vergleich zu den langen Wartezeiten bei Erschliessungen von Neubaugebieten können diese Grundstücke direkt bebaut werden. Somit werden wesentlich früher zusätzliche Einnahmen für den städtischen Haushalt z.B. über die Einkommensteuer generiert.
Die Einführung einer Grundsteuer C wurde dann auch so mit knapper Mehrheit im Haupt -und Finanzausschuss am 28.1.25 beschlossen.
In der Ratssitzung am 25.2.25 wurde im Rahmen der Haushaltdiskussion dann erneut über die Höhe des Hebesatzes der Grundsteuer B und die Einführung der Grundsteuer C diskutiert und abgestimmt.
Der Rat hat gegen unsere Stimmen beschlossen, dass die Grundsteuer B, dem Vorschlag des Landesamts von 2024 folgend, lediglich auf 991 % anzuheben (wobei zu diesem Zeitpunkt nur ca. 75% aller neuen Grundsteuermessbeträge vorlagen). Somit ist der eigentlich zwingend notwendige wesentlich höhere vorgeschlagene Prozentsatz erst einmal vom Tisch. Die Differenz dieser beiden Hebesätze beträgt ungefähr 23%, d.h. für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Nideggen ca. 40 € pro Quartal.
Ebenso hat die Mehrheit des Rates, auf Antrag der CDU-Fraktion, erneut gegen unsere Stimmen beschlossen, die Grundsteuer C (Einnahmen ca. 700.000 €) jetzt doch nicht einzuführen.
Die Konsequenz dieser Beschlüsse ist nun eine zusätzliche Mindereinnahme von mindestens 1 Mio. €. Infolgedessen wäre es ehrlich und richtig ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen und nicht einen Haushalt aufzustellen, der sicherlich mit legitimen buchhalterischen Maßnahmen (wie z.B. Verlustvortrag, Auf-brauchen von Rücklagen etc.) so berechnet ist, dass er auf dem Papier in den kommenden Jahren ausgeglichen aussieht – was manchen politischen Vertretern vor der anstehenden Kommunalwahl scheinbar ganz gelegen wäre!
Wir als unabhängige Wählervereinigung sind aber nicht gewillt einem „geschönten“ Haushalt zuzustimmen. Denn das Ergebnis wäre: Die sowieso geringen Mittel der Stadt Nideggen für freiwillige Ausgaben würden gegen null tendieren. Der Hebesatz der Grundsteuer B müsste 2026 extrem erhöht werden, von 991% auf über 1200%. In den folgenden Jahren wären auch noch weitere nicht unerhebliche Steigerungen des Hebesatzes zwingend notwendig. Denn nicht nur diese „auf dem Papier weggerechneten“ Haushaltsdefizite müssen in den kommenden Jahren zusätzlich aufgebracht werden, sondern auch weitere Mehrkosten wie Preissteigerungen, tarifliche Erhöhungen der Lohn-und Gehaltskosten u.a. werden die künftigen Haushalte der Stadt belasten.
Wir werden diesem unseriösem Vorgehen weiterhin nicht zustimmen, denn ein verantwortliches politisches Handeln hat nichts mit Schönfärberei zu tun, sondern mit realistischer Einschätzung und für die Bürger zumutbaren Belastungen einen korrekten und möglichst ausgeglichenen Haushalt zu realisieren.
Daher sind wir grundsätzlich gegen eine Verschleierung der Finanzsituation in Nideggen und plädieren nach wie vor für die direkte Anhebendes Hebesatzes der Grundsteuer B auf über 1.000% und die Einführung der Grundsteuer C.
Wir stehen ein für eine pragmatische, ökologisch sinnvoll ausgerichtete, ehrliche Politik mit Weitblick – auch um unsere Stadt als lebenswert zu erhalten und zukunftssicher zu machen.