Die Mär vom rechtskräftigen Flächennutzungsplan


Wieder einmal wird versucht, die Arbeit von Rat und Ausschüssen der Stadt Nideggen über vielleicht auch – wie heißt das Neudeutsch so schön? 😉 – alternative Fakten in Frage zu stellen.

Seit 2005 überall Privilegierung für Windkraft
Nachdem die Stadt Nideggen sehr früh die Konzentrationsflächen für Windenergie in Schmidt und Berg ausgewiesen hatte, wurde im Jahr 2000 beschlossen, keine weiteren Flächen mehr auszuweisen. Dies war solange rechtlich sicher, bis am 21.10.2005 der so genannte Winderlass der Landesregierung beschlossen wurde. Vorgabe dieses Erlasses ist, dass die gesamte Gemeindefläche auf mögliche Standorte untersucht sein muss, will man nur gewisse Flächen ausweisen. Ist dies nicht der Fall, gilt für Bauvorhaben von Windenergieanlagen in Außenbereichen die so genannte Privilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Das heißt, jeder Interessent kann an jeder beliebigen Stelle den Bau eines Windrads beantragen, solange er die notwendigen Untersuchungen veranlasst und sonstigen gesetzlichen Vorgaben einhält.

Schon am 21.05.2008 hat die Verwaltung unter dem damaligen Bürgermeister Willi Hönscheid (heute MfN-Ratsmitglied) auf dieses Dilemma hingewiesen.

Die weitere Entwicklung haben wir schon in unserem Beitrag im März des Jahres umfassend dargestellt. Bürgermeister Schmunkamp hat im April 2016 die einzig richtige Entscheidung getroffen, über die Initiierung eines neuen Flächennutzungsplans zur Windkraft Nideggen vor einem Wildwuchs von Windrädern (so genannte Verspargelung) zu bewahren.

Beschluss des Bauausschusses
Nach diversen planerischen Sitzungen hat der Bauausschuss in der letzten Sitzung (23.05.2017) die 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nideggen zwecks zusätzlicher Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auf den Weg gebracht. Hierfür hat er beschlossen, dass die Verwaltung

  • die jetzt vorliegende Planung mit der Bezirksregierung erörtert,
  • Angebote für die Durchführung von Artenschutzgutachten einholt,
  • das gesetzlich vorgeschriebene Aufstellungsverfahren durchführt.

MfN-Einspruch gegen den Beschluss
Nun hat MfN Einspruch gegen den Beschluss eingelegt. Zur Begründung werden folgende Punkte ausgeführt:

  • Es gäbe in der derzeitigen Nideggener Rechtssituation, bestätigt durch eine juristische Stellungnahme, keinen aktuellen Anlass zu einer übereilten Änderung des Flächennutzungsplans, um weitere Windkonzentrationszonen auszuweisen.
  • Eine Einleitung der FNP-Änderung, die zu Nideggener Windrädern an der Gemeindegrenze zu Kreuzau führen kann, während gleichzeitig Nideggen gegen die Kreuzauer Windräder an der eigenen Stadtgrenze klagt, sei eine unsinnige Vorgehensweise, nicht vermittelbar und schwäche die Erfolgsaussichten der städtischen Klagen.
  • Die Beschlussfassung in Nideggen erfolgte am Tag des Beginns von Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Landesregierung. Von ihr können wesentliche Änderungen – auch beim Windenergieerlass – erwartet werden. Mit diesem Beschluss werde versucht, eine mögliche positive politische Änderung beim Windenergieerlass zu unterlaufen.
  • Der Beschluss fördere einseitige finanzielle Interessen Einzelner zu Lasten der Nideggener, Kreuzauer und Heimbacher Bürger.

Unsere Sicht:
Eigentlich stand schon immer fest, dass sich die Stadt mit ihren Vorhaben auf Kurz oder Lang ganz oder teilweise unterliegen wird. Wir interpretieren die Fakten auch zum Teil vollkommen anders als es in der Begründung von MfN geschieht.

  • Die juristische Stellungnahme gibt nach unserer Interpretation nur frei, dass die Stadt aktuell eintreffende Bauanfragen mit Hinweis auf das planerische Verfahren „ausbremsen“ kann. Eine Verzögerungstaktik bis zum „Sankt Nimmerleinstag“ ist damit nicht freigegeben.
    Zur Erinnerung: Die Stadt plant schon länger als ein Jahr, ohne dass ein wirkliches Ende in Sicht ist. Vor 2018 ist nicht mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen.
  • Dass die Nachbargrundstücke zur momentanen Kreuzauer Planung so oder so als Potentialflächen identifiziert werden, steht schon seit dem damals gestoppten Verfahren fest.
    Nachfragen: Wieso sollte eine jetzt vorliegende Potentialanalyse im weiteren Verfahren nicht auch die Nideggener Flächen unter denselben Gründen ausschließen, die die Stadt gegenüber Kreuzau geltend macht?
    Ist die MfN-Fraktion nicht mehr davon überzeugt, dass die vorgetragenen Gründe fundiert sind?
  • Wenn die Koalitionsverhandlungen auf Landesebene neue Gesetzeslagen in den Blick nehmen, bleibt genügend Zeit, diese im Rahmen des Verfahrens zu berücksichtigen. Alleine das Artenschutzgutachten wird noch ca. ein Jahr auf sich warten lassen.
    Zur Erinnerung: Wie schnell ein Verfahren gestoppt werden kann, sollte MfN am besten wissen. In 2012 wurde die damals kostenlose und jetzt zu hohen Kosten neu in Auftrag gegebene Arbeit mit einem kurzen, von MfN initiierten Beschluss zunichte gemacht.

Auch wir wollen nicht unbedingt noch viele Windräder im Stadtgebiet, stellen uns allerdings den Vorgaben. Welchen Schlag ins Gesicht stellen die Äußerungen von MfN zur Wirtschaftlichkeit und Belastung gegenüber Bewohnern von Tagebaugebieten dar? Dort nehmen die Bürger unverhältnismäßig höhere Lasten auf sich, verdienen tun dort aber auch andere.

Wir favorisieren nach wie vor, im Rahmen der Gestaltung der neu auszuweisenden Potentialflächen möglichst kritisch auf die Abstandsflächen zur Wohnbebauung zu schauen und eher gut begründet Flächen auszuschließen.
Gerne streiten wir auch vor Gericht, wenn wir den gesetzlichen Rahmen eingehalten, die Abstände durch klare Eingrenzungen, aber so groß wie möglich festgelegt haben.
Und sollten wir zukünftig ganz auf neue Flächen für Windräder verzichten können, werden wir uns dagegen bestimmt nicht wehren.


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