Sind 60.000 EUR Einnahme ein lächerlicher Betrag?


Die Vorgeschichte
Den Antrag auf Sondersitzung des Bauausschusses hübschte MfN neben dem Thema „Nutzung Burg Gödersheim“ durch einem zweiten Antrag auf.
Nachdem sich die Stadt Nideggen gegen Einschränkungen von willkürlichen Windräder-Bauanträgen über eine komplette Überplanung des Stadtgebiets mit darin ausgewiesenen – aber eben auch eingeschränkten – Konzentrationsflächen für die Windkraft ausgesprochen hat, war es MfN ein besonderes Anliegen, auch gegen die Planungen der Nachbarkommune Kreuzau vorzugehen.

Konkret passte MfN die im Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus gefällte Entscheidung nicht, die Verwaltung zu beauftragen, wegen der Nutzung städtischer Wege für die Einleitungstrassen  mit den potentiellen Betreibern der Windräder auf dem Gebiet der Gemeinde Kreuzau die Entschädigungsleistungen und sonstigen Bedingungen zu verhandeln.

Das besondere Demokratieverständnis
MfN wollen „weiterhin alle politischen und rechtlichen Mittel prüfen und nutzen, um den Bau der Anlagen zu verzögern und möglichst zu verhindern. Dazu gehören auch alle Möglichkeiten, die Planungen zu verzögern. Deshalb darf den Windkraftplanern die von ihnen gewünschte frühzeitige Planungssicherheit nicht gewährt und die für sie und ihre Investoren kostspieligere Alternativplanung nicht erspart werden.“ (Herr Fritsch am 05.07.2014). Für viele erscheint dieser Standpunkt nur noch desstruktiv.

Unter der Begründung, der Bauausschuss sei für die Fragestellung zuständig, wurde der Antrag gestellt, die die Verwaltung habe weitere Gespräche mit den Anlagebetreibern zu unterlassen. Dies gelte auch für alle anderen Tätigkeiten, die den potentiellen Betreibern frühzeitige Planungssicherheit geben könnte.
Schon erstaunlich, wie hier ein Konflikt zwischen den Zuständigkeiten zweier Ausschüsse nur dafür bedient wird, ein dann vielleicht passendes Abstimmungsergebnis zu erhalten. Wenn das Abstimmungsergebnis dann wieder für die Verhandlungen ausfällt, werden MfN vielleicht im nächsten Schritt den Haupt- und Finanzausschuss bemühen. Denn es geht ja um Verträge, vielleicht erhält man in der dann dritten Abstimmung ein passendes Ergebnis. 😉

Sind 60.000 EUR Einnahme ein lächerlicher Betrag?
Neben dem Gerangel um die Zuständigkeiten führten MfN aus, wie „lächerlich“ die einmaligen Einnahmen für die Stadt Nideggen seien. Trotz öffentlicher Sitzung wurden von verschiedenen Rednern dann Details aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tourismus bekannt. So handelt es sich um eine Verhandlungsbasis von mindestens 60.000 EUR, darüber hinaus natürlich als „Nebeneffekt“ um die Herrichtung der Wirtschaftswege, über die die Stromleitungstrasse geht. Schon in dieser Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses war von MfN wohl ausgeführt worden, dass es unerheblich sei, „ob die Kassenkredite sich auf 1 Mio oder eben 60.000 EUR mehr belaufen“.

Unser Standpunkt

  • Das besondere Demokratieverständnis von MfN muss nicht weiter diskutiert werden. Schon alleine deshalb wäre der Antrag abzulehnen.
  • Für die weitere Bauleitplanung und Genehmigung muss die Gemeinde Kreuzau alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen vornehmen. Auch wir als Stadt Nideggen haben eine Stellungnahme mit besonderen Hinweisen geschrieben, die jetzt bei der weiteren Planung wegen der grundsätzlichen Fragestellungen sogar mit gesteigertem Aufwand berücksichtigt werden müssen.
  • Die Stadt als sich im Stärkungspakt befindende Kommune ist verpflichtet, jede mögliche Einnahme zu realisieren sowie alles Einsparpotential zu nutzen.
  • Über die vielen „Unerheblichkeiten“ im Umgang mit Geld ist die Stadt Nideggen genau in die Situation geraten, unter der jetzt alle leiden. MfN sollte einmal überlegen, dass weniger als 20 dieser Fehlentscheidungen schon ausreichen, die Kassenkredite entweder auf solche Summen zu treiben oder eben bedienen zu können.
  • Sollte der Rat aber trotzdem beschließen, keine Stromleitungen auf dem Stadtgebiet Nideggen verlegen zu lassen und dadurch auf mögliche Einnahmen von mindestens 60.000 EUR zu verzichten, muss die Bürgermeisterin diesen Beschluss u. E. beanstanden. Denn der Beschluss würde sich gegen die wirtschaftlichen Interessen der Stadt richtet und einen finanziellen Schaden verursachen Weiter würde sich der Beschluss aus willkürlichen Gründen gegen die berechtigten Interessen der Nachbarkommune richten und somit ggf. die Schadensersatzfrage aufwerfen. Ganz abgesehen vom rechtlichen Rahmen würde dieses destruktive Vorgehen im krassen Widerspruch stehen zu einem möglichst einvernehmlichen Verhalten zwischen Nachbarkommunen.

Die Entscheidung
Zum Glück setzte sich dann auch im Bauausschuss die Meinung durch, man könne nicht solange Gremien bemühen, bis einer Fraktion die Entscheidung passe. Weiter wolle man die Verhandlungsergebnisse abwarten und wie beschlossen im Stadtrat diskutieren. Damit ist die Entscheidung zwar noch nicht für die Einnahmen ausgefallen, jedoch werden sich alle überlegen müssen, ob die Stadt Nideggen bei positivem Ausgang der Bauplanung in der Gemeinde Kreuzau nur aus willkürlichen Gründen auf mindestens 60.000 EUR verzichten möchte.

MfN jedenfalls muss sich jetzt auf die angekündigten rechtlichen Prüfungen – jetzt aber auf eigene Kosten – konzentrieren. Wir sind gespannt auf die Umsetzung. Denn so hatte MfN damals auch schon getönt, als der Beauftragte eingesetzt worden ist. Außer Wortblasen ist dann nichts weiter passiert.


Eine Antwort zu “Sind 60.000 EUR Einnahme ein lächerlicher Betrag?”

  1. Ihnen sollte doch inzwischen bekannt sein, dass das gesamte Neubaugebiet in Nideggen-Stadt durch einen evtl.. Bau der Kreuzauer Windkrafträder betroffen ist und die Eingentümer der Immobilien mit der Gesundheit und Wertverluste die Zeche bezahlen müssen..
    Sollte nun die Stadt Nideggen der Gemeinde Kreuzau ein Wegerecht etc.einräumen, um dann € 60.000,00 zu kassieren, hat jedes einzelne Ratsmitglied diese falsche Entscheidung zu verantworten. Die Bürgermeisterin und alle Ratsmitglieder sollten endlich die Bürger vor diesen Windkrafträderwahn der Kreuzauer schützen.

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