KAG-Satzung endlich verabschiedet


Never ending story: Vertagung um Vertagung
Seit zwei Jahren diskutieren die politischen Gremien die Neufassung der KAG-Satzung. In dieser Satzung werden auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des KAG (Kommunalabgabegesetz) in Hoheit der Kommune die kostenmäßigen Verteilerschlüssel für die Erneuerung von unterschiedlichen Straßen (z.B. Anliegerstraße oder Hauptverkehrsstraße) geregelt.
Zum Hintergrund: Eine Straße kostet immer eine absolute Summe. Das macht unabhängig von der Höhe der Summe einen Prozentwert von 100. Im Gegensatz zu festen Regelungen zur Kostenverteilung bei der Neuanlage von Straßen in Neubaugebieten (90 % der Kosten zu Lasten der Anlieger, 10 % zu Lasten der Kommune) oder bei Unterhaltungsreparaturen (100 % Kostenübernahme durch die Kommune) sind die Prozentsätze in der KAG-Satzung frei wählbar. Je nach Nutzungsvorteil (Anliegerstraßen hoch, Hauptverkehrsstraßen niedrig) für die Anlieger schwanken deren zu zahlende Beiträge in Abhängigkeit von der Nutzung anderer. Das ist gerecht, denn Hauptverkehrsstraßen werden von allen genutzt, während die Allgemeinheit so manche Anliegerstraße überhaupt nie befährt oder über deren Bürgersteige geht.

In der letzten Ratssitzung dann der erneute Versuch, die Satzung endlich zu verabschieden. Wir konnten der Vorlage trotz der Dringlichkeit, endlich einmal klare Verhältnisse zu schaffen, nicht zustimmen. Gründe hierfür waren weniger die von vielen diskutierten Nuancen im Satzungstext, vielmehr ging es uns um die gerechtere Verteilung der Kosten auf die tatsächlichen Vorteilhabenden und die Möglichkeit, im Rahmen von Anliegerabstimmungen weiter Alternativen zu standardmäßigem Ausbau zuzulassen.

Verkehrte Welt
Denn werden normal immer schnell „ältere Seniorinnen“ konstruiert, die die stetig steigenden Allgemeinkosten nicht mehr tragen können, versuchten die Parteien dieses Mal, die meisten Kosten für die Straßenerneuerung nun auf die Allgemeinheit – und damit nunmehr auch auf die viel bemühte „ältere Seniorin“ – abzuwälzen. Schlussendlich konnten wir uns zumindest dahingehend durchsetzen, dass einem ersten Schritt Richtung mehr Kostenübernahme durch die Vorteilhabenden zugestimmt wurde. Dabei wird der Hebesatz um 10 % gegenüber der alten Satzung angehoben, es sei denn, der momentane Hebesatz liegt schon höher als in der Mustersatzung zum KAG vorgeschlagen. Schon einmal seitens MfN in Richtung Bürgerbeteiligung eingebrachte Satzungsänderungen/-ergänzungen wurden ebenfalls integriert, wodurch die von uns geforderte Flexibilität weitestgehend erzielt wird.

Resümee
Über zwei Jahre schaffte es der Bauausschuss nicht, seinen Aufgaben nachzukommen und eine beschlussfähige Vorlage zu erarbeiten. Offen bleibt die Frage, welche Straßen in welche Kategorie (s.o.) eingestuft werden. Offen bleibt damit auch Klarheit für alle Bürger, welche Kostenbeteiligung im Falle eines Falles auf sie zukommen. Bevor aber eine weitere Vertagung der Stadt hohe Kosten verursacht, war der Satzungsverabschiedung zuzustimmen. Mehr war im Moment nicht zu erreichen. Das fehlende Straßenverzeichnis kann zu gegebener Zeit aufgestellt werden. Im Moment wird wohl der Rat die jeweilige Einstufung durch den Bauausschuss bestätigen oder korrigieren müssen.


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