Gerangel um Ausschüsse, stellv. Bürgermeister etc.


Mit Gelassenheit sieht die Fraktion den Diskussionen um Ausschussgrößen, Ortsvorstehern und stellvertretenden Bürgermeistern entgegen.
Favorisiert werden 9er Ausschüsse, keine Ortsvorsteher und nur ein stellv. Bürgermeister. Man ist aber auch finanziell vertretbaren Alternativen gegenüber offen, bleibt nur bei der Frage um den zweiten Stellvertreter der Bürgermeisterin hart.

Ausschussgröße

In der momentanen Haushaltssituation ist es den Bürgern schwer zu vermitteln, warum aus „taktischen“ Gründen Ausschüsse größer sein sollten als notwendig, heißt mit sicher gestellter Repräsentation aller Fraktionen. Diese Bedingung ist bei Ausschüssen mit 9 Mitgliedern erfüllt. Sie spiegelt auch ausreichend den Proporz der im Rat vertretenden Parteien und Wählervereinigungen. Bei 11er oder 13er Ausschussgröße würde sich allerdings bei nahezu null Mehrkosten eine höhere Beteiligung von sachkundigen Bürgern gewährleisten lassen.

Ortsvorsteher

Im Vergleich zu den vielen sonstigen in den Ortsteilen engagierten Bürgern versteht niemand wirklich, warum die Ortsvorsteher eine Entlohnung für ihre Arbeit durch die Stadt erhalten. Kleiner Trost, die Ortsvorsteher sind wenigstens meistens aktiv. Warum dabei allerdings ein Ortsvorsteher aus Brück oder Muldenau dieselbe Entschädigung wie einer aus den vielfach größeren Ortsteilen Schmidt oder Nideggen erhalten kann, ist nicht zu verstehen.

Stellvertretender Bürgermeister

Besonders widersinnig würde alles, würde sich Nideggen wieder einen zweiten stellvertretenden Bürgermeister „leisten“. Denn nach grober Schätzung ist der bisherige 2. stellv. Bürgermeister Jochen Erler in den letzten fünf Jahren gerade einmal 15 bis 20 mal im Einsatz gewesen, wofür in der jetzt startenden Periode fast 20.000 EUR Kosten einzuplanen wären – ein nicht zu vertretendes Honorar mit fast 1.000 EUR pro Einsatz für eine einzelne Begrüßung auf einer Feier oder jede Gratulation zu einem Geburtstag.

Auf die Gesetzeslage schauen wir dabei gelassen. Das Argument, die Formulierung „die Stellvertreter“ an verschiedenen Stellen erfordere unter dem o.g. Rahmen zwingend einen zweiten stellvertretenden Bürgermeister, möge eine Aufsichtsbehörde vortragen, die sonst jeden Betrag selbst unter 1.000 Euro kritisch betrachtet und zur Sparsamkeit auffordert. Es wird einfach nicht passieren!

 


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert